Ballonträume

fahren mit Feuer

Über uns

Wir laden Sie ein, zu einem Spaziergang der etwas anderen Art!

Heben Sie mit uns ab zu einem einmaligen himmlischen Erlebnis.
Wir fahren das ganze Jahr Ballon, denn jede Jahreszeit hat ihren besonderen Reiz.
Aufgrund der aktuellen Energiepreise liegen die Kosten für eine Ballonfahrt derzeit bei € 250,-/Person.

Wenn Sie noch Fragen haben, beantworten wir diese gerne telefonisch.

 Beförderungsbestimmungen

Inhalt des Beförderungsvertrages ist die einmalige Beförderung einer Person in einem Heißluftballon.
Die Haftung aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz. Die eingesetzten Ballone sind mit einer kombinierten Halter- und Passagierhaftpflichtversicherung versichert. Zusätzlich besteht eine für Luftfahrtunternehmen gesetzlich geforderte Unfallversicherung.
Bestandteil dieses Beförderungsvertrages sind die nachfolgenden „Beförderungsbestimmungen“.

Beförderungsbestimmungen
1. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der eingetragene Passagier.
2. In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anders Luftfahrtunternehmen das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen nach § 20 LuftVG erfüllt, für die Durchführung einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.
3. Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem bestehenden Luftfahrtgesetz.
4. Eine Haftung für mitgenommenes Gepäck, Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen.
5. Die Beförderung kann verweigert werden, wenn der Verdacht auf Trunkenheit besteht oder vor dem Start körperliche Beschwerden bekannt werden, über die wir keine Kenntnis hatten.
6. Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten/Luftfahrtunternehmen unverzüglich mitzuteilen.
7. Nicht rechtzeitiges Erscheinen oder nicht rechtzeitige Absage (mind. 24. Std vor Fahrttermin) führen zum ersatzlosen Verlust des gezahlten Fahrpreises Wir bieten jedoch als freiwillige Leistung die Möglichkeit zum Erwerb eines Ticket zum halben Preis.
8. Der Fahrschein ist zwei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig, Sonderregelungen im Einzelfall sind nach Absprachen möglich. Tritt ein Fahrgast vom Beförderungsvertrag zurück, werden folgende Stornogebühren für Kosten und Verwaltungsaufwand berechnet: In den ersten 12 Monaten nach Ausstellung 50,- Euro, nach dem 12. Monat 100,- Euro. Rückerstattung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage der Rechnung und des original Fahrscheines.
9. Schadensersatzansprüche wegen wetterbedingter Fahrtabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen. Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, dem Fahrgast (Vertragspartner) rechtzeitig Informationen über die Durchführung der Fahrt zu geben. Wir garantieren 45 Minuten Mindestfahrtzeit, bei wetterbedingt kürzeren Fahrten erhalten Sie ein neues Ticket.
10. Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile hiervon ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Jülich.